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Aus: Ausgabe vom 19.04.2008, Seite 4 / Inland

Karlsruhe-Urteil zu AWACS im Mai

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 7. Mai sein Urteil über die rechtlichen Voraussetzungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das gab das Gericht am Freitag in Karlsruhe bekannt. Nach Angaben von Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer geht es darum, »welche Einsätze deutscher Soldaten von verfassungswegen die Zustimmung des Bundestages verlangen«. Der Zweite Senat entscheidet über eine Klage der FDP-Bundestagsfraktion. Im konkreten Fall ist zu klären, ob der Einsatz deutscher Soldaten bei den AWACS-Aufklärungsflügen über der Türkei vor und während des Irak-Krieges im Jahr 2003 verfassungsgemäß war. Dafür hatte die damalige SPD-Grünen-Bundesregierung nicht die Zustimmung des Bundestages eingeholt. (ddp/jW)