Zum Inhalt der Seite

Legale Bilder

Im Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline von Monaco und Hannover und Illustrierten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Pressefreiheit gestärkt. Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dürfen auch Fotos aus dem Privatleben Prominenter veröffentlicht werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Bilder »Teil eines Beitrags zur Meinungsbildung« sind. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts gab der Verfassungsbeschwerde der Zeitschrift 7 Tage statt und betonte, daß auch Unterhaltung vom Recht auf Pressefreihit geschützt sei. Damit wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben, mit dem der Abdruck eines Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline und ihrem Mann Ernst August von Hannover untersagt worden war. Das Bild zeigte das Paar in Freizeitkleidung am Strand. Es war in einen Bericht eingebettet, der die Vermietung ihrer Ferienvilla in Kenia zum Gegenstand hatte und darauf aufmerksam machte, daß Hollywood-Stars zunehmend ihre Feriendomizile vermieteten. Damit enthielt der Beitrag nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter Informationen von öffentlichem Interesse. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2008, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!