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12.03.2008
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Greenpeace gewinnt Genmilchprozeß
Karlsruhe. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf Milch von Kühen, die gentechnisch verändertes Futter fressen, unter Nennung des produzierenden Unternehmens als »Genmilch« bezeichnen. Dies sei nicht unwahr und daher vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Durch alle Instanzen hatte die Theo-Müller-Gruppe (Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch) gegen entsprechende Veröffentlichungen geklagt, da sich die Fütterung der Tiere nicht auf die Milch auswirke. Ob sich »Genmilch« von anderer Milch unterscheide, sei rechtlich unerheblich, stellte nun der BGH klar. Vielmehr ginge es um hinzunehmende Kritik an gentechnischen Verfahren im Produktionsprozeß der Milch.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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