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Prüfung

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch beschlossen, einen Gesetzentwurf für ein nationales Handelsverbot für alle Robbenprodukte an die EU-Kommission zur Prüfung weiterzuleiten. Die Kommission soll klären, ob die Gesetzesvorlage mit europäischem und Welthandelsrecht vereinbar ist. Der Bundestag hatte am 20. Oktober 2006 eine Gesetzesvorlage für ein Handelsverbot beantragt. (ots/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.02.2008, Seite 15, Natur & Wissenschaft

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