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Polizeimaßnahme war rechtswidrig

Frankfurt/Oder. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat am Donnerstag der Klage des Gentechnikgegners Carsten Orth stattgegeben. Orth hatte im Sommer 2005 an der ersten öffentlich angekündigten Feldbefreiung in Brandenburg teilgenommen. Als er zusammen mit etwa zweihundert anderen Demonstranten versuchte, ein Genmaisfeld zu erreichen, wurde er von der Polizei in Gewahrsam genommen und mehrere Stunden festgehalten. Erst im Anschluß wurde gegen ihn ein Aufenthaltsverbot für das anvisierte Feld ausgesprochen. Dieses Vorgehen werteten die Richter als rechtswidrig.

Die Initiative Gendreck-weg begrüßte das Urteil. Wenn die Polizei schon Genfelder schützen wolle, solle sie sich wenigstens an »die geltenden Spielregeln halten«, hieß es in einer Erklärung.(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2008, Seite 4, Inland

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