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Hartz IV: ARGEn verfassungswidrig

Karlsruhe/Berlin. Die mit »Hartz IV« eingeführten Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen (ARGEn) sind verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschied, darf der Bund den Kommunen zwar eine Beteiligung an der sogenannten Grundsicherung für Arbeitslose vorschreiben, muß aber die konkrete Aufgabenverteilung bis Ende 2010 neu regeln. Bis dahin seien die bisherigen Strukturen weiter anwendbar. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) versicherte, auch nach dem Urteil würden »alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten«. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2007, Seite 1, Inland

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