Lebensmittel gegen Vampire
Deutsche Behörden dürfen die Einfuhr von »Knoblauchextraktpulver-Kapseln« nicht mit der Begründung ablehnen, es handle sich um ein Medikament. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auch in wissenschaftlicher Hinsicht sei es nicht gerechtfertigt, von einem Arzneimittel zu sprechen. Die Kapseln enthielten, abgesehen von einem bloßen Hilfsstoff, keine Substanz, die nicht auch in Knoblauch enthalten wäre. Woanders würden sie rechtmäßig als Lebensmittel verkauft.
(AP/jW)
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