Zum Inhalt der Seite

Oberster Gerichtshof: Putin darf kandidieren

Moskau. In Rußland ist die oppositionelle Union der Rechten Kräfte (SPS) mit dem Versuch gescheitert, die Kandidatur von Präsident Wladimir Putin bei den Parlamentswahlen am 2. Dezember zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte am Dienstag nach Angaben eines Sprechers einen entsprechenden Antrag der Union der liberalen Partei ab. Die SPS hatte Putin vorgeworfen, das Präsidentenamt zu Wahlkampfzwecken zugunsten seiner Partei Einiges Rußland zu mißbrauchen. Der Kreml-Chef hatte Anfang Oktober seine Kandidatur als Spitzenkandidat für Einiges Rußland bekanntgegeben und angedeutet, das Amt des Regierungschefs übernehmen zu wollen. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2007, Seite 2, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!