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Oberster Gerichtshof: Putin darf kandidieren

Moskau. In Rußland ist die oppositionelle Union der Rechten Kräfte (SPS) mit dem Versuch gescheitert, die Kandidatur von Präsident Wladimir Putin bei den Parlamentswahlen am 2. Dezember zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte am Dienstag nach Angaben eines Sprechers einen entsprechenden Antrag der Union der liberalen Partei ab. Die SPS hatte Putin vorgeworfen, das Präsidentenamt zu Wahlkampfzwecken zugunsten seiner Partei Einiges Rußland zu mißbrauchen. Der Kreml-Chef hatte Anfang Oktober seine Kandidatur als Spitzenkandidat für Einiges Rußland bekanntgegeben und angedeutet, das Amt des Regierungschefs übernehmen zu wollen. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2007, Seite 2, Ausland

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