-
21.11.2007
- → Ausland
Oberster Gerichtshof: Putin darf kandidieren
Moskau. In Rußland ist die oppositionelle Union der Rechten Kräfte (SPS) mit dem Versuch gescheitert, die Kandidatur von Präsident Wladimir Putin bei den Parlamentswahlen am 2. Dezember zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof des Landes lehnte am Dienstag nach Angaben eines Sprechers einen entsprechenden Antrag der Union der liberalen Partei ab. Die SPS hatte Putin vorgeworfen, das Präsidentenamt zu Wahlkampfzwecken zugunsten seiner Partei Einiges Rußland zu mißbrauchen. Der Kreml-Chef hatte Anfang Oktober seine Kandidatur als Spitzenkandidat für Einiges Rußland bekanntgegeben und angedeutet, das Amt des Regierungschefs übernehmen zu wollen. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland