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Arbeitsgericht rügt Deutsche Bahn

Nürnberg. Drei Monate nach Erlaß eines einstweiligen Streikverbots gegen die Lokführergewerkschaft GDL hat das Arbeitsgericht Nürnberg am Montag den Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn AG an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verwiesen. Die Anrufung des Nürnberger Gerichtes durch die Bahn sei »willkürlich und rechtsmißbräuchlich« gewesen, da allein das Arbeitsgericht am Sitz der GDL zuständig sei. Mit der Anrufung von standortfernen Arbeitsgerichten, habe das Unternehmen vermeiden wollen, daß die vermeintlich »gewerkschaftsfreundlichen« Richter in Frankfurt entscheiden, hieß es zur Begründung. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte der GDL am 8.August alle Streiks per einstweiliger Verfügung untersagt. Der Beschluß wurde am 14.August aufgrund der vereinbarten Moderation zwischen Bahn und GDL aufgehoben.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2007, Seite 1, Inland

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