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Gericht bestätigt Wahl Musharrafs

Islamabad. Der pakistanische Präsident Pervez Musharraf bleibt mit ausdrücklicher Genehmigung des Obersten Gerichtshofs im Amt. Die erst kürzlich von ihm ernannten Richter wiesen am Montag sämtliche Klagen gegen die Anfang Oktober im Parlament erfolgte Wahl des Staatschefs ab. Damit wurde zugleich der Haupteinwand gegen den am 3. November verhängten Ausnahmezustand für nichtig erklärt. In den Klagen wurde vor allem geltend gemacht, Musharraf könne nach der Verfassung nicht zum Präsidenten gewählt werden, solange er noch das Amt des Militärchefs innehabe. Da seine Wahl also nicht rechtens sei, sei er folglich auch nicht zur Verhängung des Ausnahmezustands befugt. Oberrichter Abdul Hameed Dogar wies drei diesbezügliche Oppositionsanträge jedoch ab. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2007, Seite 1, Ausland

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