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Kirche klagt auf Sonntagsruhe

Mainz. Die evangelischen und katholischen Kirchen legen Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz ein. Der Sonntag sei der gesetzmäßig verankerte Tag der Arbeitsruhe, begründete der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, dies am Montag im ZDF. Im November 2006 hatte der SPD-Linke-Senat den Ladenschluß weitgehend freigegeben. Seitdem dürfen die Läden in der Hauptstadt an zehn Sonntagen im Jahr sowie zwischen Montag und Samstag ohne Einschränkungen geöffnet sein. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2007, Seite 9, Kapital & Arbeit

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