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Mahler-Prozeß erneut vertagt

Cottbus. Der Prozeß gegen den Neonazi und früheren NPD-Anwalt Horst Mahler ist am Freitag erneut vertagt worden. Das Urteil des Amtsgerichts Cottbus soll nun am 23. November gesprochen werden. Dem 71jährigen droht wegen Zeigens des verbotenen sogenannten Hitlergrußes eine Gefängnisstrafe von neun Monaten. Die Anklage hatte zudem gefordert, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Am Freitag hielt Mahlers Anwältin Sylvia Stolz ein mehr als dreistündiges Plädoyer, in dem sie nach Angaben von Gerichtssprecher Wolfgang Rupieper den Nationalsozialismus lobte. Mahler selbst bezeichnete die Richter demnach als »Sklaven des Staats«.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.11.2007, Seite 5, Inland

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