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23.10.2007
- → Schwerpunkt
Zwielichtig: SPD und Grüne
Die hessischen Sozialdemokraten buhlen neuerdings um die Gunst der Studierenden. Man werde die seit diesem Jahr erhobenen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester »binnen 100 Tagen nach der Regierungsübernahme wieder zurücknehmen«, erklärte dieser Tage ein SPD-Sprecher. Ins selbe Horn stößt man bei Bündnis90/Die Grünen: »Studiengebühren sind am 27. Januar abwählbar«, verkündete deren hochschulpolitische Sprecherin im Landtag, Sarah Sorge, mit Hinweis auf die zu Jahresbeginn anstehende Landtagswahl.
Daß man solche Versprechen nicht vorschnell für bare Münze nehmen sollte, macht die vorgebrachten Argumente nicht falsch: »11200 Beurlaubungen bei 138000 Studierenden zu Beginn des neuen Semesters und ein Minus von 800 Erstsemestern sind erste ernstzunehmende Anzeichen, daß die CDU-Gebühren das Studium in Hessen unattraktiv werden lassen«, heißt es von der SPD. Die Grünen rechnen noch weiter zurück und sehen einen »dramatischen Rückgang« bei den Studierendenzahlen innerhalb von dreieinhalb Jahren. So verzeichne die Universität Frankfurt (Main) in diesem Herbst nur noch 32 000 Hochschüler, während es im Frühjahr 2004 noch 43 000 waren.
»Die Bürgerinnen und Bürger sind hellwach und wissen genau: Studiengebühren sind sozial ungerecht, bildungspolitisch falsch, ökonomisch unsinnig und vor allem verfassungswidrig«, gab der Sprecher der SPD zum besten. Solche klaren Worte hat man aus der Bundesparteiführung noch nie vernommen. Wenn alles gut läuft, müssen die Parolen sowieso nicht auf den Prüfstand. Vor zehn Tagen wurde eine Bürgerklage im Auftrag von weit über 70000 Hessen beim Staatsgerichtshof vorgelegt. Darin werden Studiengebühren als unvereinbar mit der hessischen Verfassung erklärt. Richter am Verwaltungsgericht Gießen sowie die Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, haben bereits durchblicken lassen, daß sie das auch so sehen. Mit einem Urteil wird Anfang nächsten Jahres gerechnet.
Daß man solche Versprechen nicht vorschnell für bare Münze nehmen sollte, macht die vorgebrachten Argumente nicht falsch: »11200 Beurlaubungen bei 138000 Studierenden zu Beginn des neuen Semesters und ein Minus von 800 Erstsemestern sind erste ernstzunehmende Anzeichen, daß die CDU-Gebühren das Studium in Hessen unattraktiv werden lassen«, heißt es von der SPD. Die Grünen rechnen noch weiter zurück und sehen einen »dramatischen Rückgang« bei den Studierendenzahlen innerhalb von dreieinhalb Jahren. So verzeichne die Universität Frankfurt (Main) in diesem Herbst nur noch 32 000 Hochschüler, während es im Frühjahr 2004 noch 43 000 waren.
»Die Bürgerinnen und Bürger sind hellwach und wissen genau: Studiengebühren sind sozial ungerecht, bildungspolitisch falsch, ökonomisch unsinnig und vor allem verfassungswidrig«, gab der Sprecher der SPD zum besten. Solche klaren Worte hat man aus der Bundesparteiführung noch nie vernommen. Wenn alles gut läuft, müssen die Parolen sowieso nicht auf den Prüfstand. Vor zehn Tagen wurde eine Bürgerklage im Auftrag von weit über 70000 Hessen beim Staatsgerichtshof vorgelegt. Darin werden Studiengebühren als unvereinbar mit der hessischen Verfassung erklärt. Richter am Verwaltungsgericht Gießen sowie die Landesanwältin beim Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, haben bereits durchblicken lassen, daß sie das auch so sehen. Mit einem Urteil wird Anfang nächsten Jahres gerechnet.
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