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Auslandsgrundstück: Keine Sozialhilfe

Dortmund. Besitzt ein Sozialhilfeempfänger eine Auslandsimmobilie und macht keine konkreten Angaben zu deren Wert, kann das Sozialamt die Unterstützung einstellen. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Sozialgericht Dortmund am Mittwoch verbreitete. Im vorliegenden Fall besaß ein in Lüdenscheid lebender Türke ein Hausgrundstück in seiner Heimat. Da er keine konkreten Angaben zum Wert machte, stellte die Stadt ihre Hilfezahlungen ein. Einen Antrag des Türken auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wies das Gericht zurück. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.10.2007, Seite 5, Inland

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