Zum Inhalt der Seite

Bundesrat ändert Waffengesetz

Berlin. Die Bundesländer können künftig an Orten besonderer Gewaltkriminalität das Tragen legaler Waffen verbieten. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Öffnungsklausel des Waffengesetzes. Voraussetzung ist, daß an diesen Orten wiederholt Gewalttaten begangen wurden und dort auch künftig mit solchen Taten zu rechnen ist. In der Begründung heißt es, da sich Gewaltdelikte größtenteils auf bestimmte Orte in Großstädten konzentrierten, erscheine ein Waffenverbot in den betroffenen Zonen als geeignetes Mittel. Der Bundestag hatte bereits im Juli die Neuregelung beschlossen, die unter anderem Springmesser oder Dolche umfaßt. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 22.09.2007, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen