Zum Inhalt der Seite

Berufung nach Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung

Antifa-Café Braunschweig wehrt sich gegen Kriminalisierungsversuch

Vor dem Landgericht Braunschweig wird am heutigen Mittwoch in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichtes verhandelt, in dem ein Mann wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt wurde.

Ausgangspunkt war nach Angaben der Roten Hilfe e. V., Ortsgruppe Braunschweig, eine viermalige Durchsuchung der Räume des Antifaschistischen Cafés. Dabei seien nur fadenscheinige Begründungen genannt, danach eröffnete Prozesse immer wieder eingestellt worden. »Bei einem dieser Schauprozesse wurde einer Antifaschistin vorgeworfen, einen Polizisten >Du Schwein< genannt zu haben, während andere Polizisten gerade in das Antifaschistische Café eindrangen, die Besucherinnen und Besucher brutal herausschleiften und mit Beschimpfungen keineswegs zurückhaltend waren«, erklärte die Rote Hilfe.

Daraufhin sei ein Prozeß wegen Beamtenbeleidigung angestrengt worden, zu dessen Beginn Zettel mit der Aufschrift »Alle Bullen sind Schweine« und einem Foto eines Polizisten mit einer Schweineschnauze auftauchten. Die Prozeßteilnehmer seien durchsucht worden. Nach Abriegelung der Innenstadt sei ein Mann festgenommen worden. Dieser wurde vor dem Landgericht Braunschweig wegen »Beleidigung aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeidirektion Braunschweig« zu 2 000 Mark Geldstrafe verurteilt, obwohl die besagten Zettel bei ihm nicht gefunden worden seien.

Anzeige

Das Berufungsverfahren gegen dieses Urteil findet um 13.15 Uhr im Landgericht Braunschweig, Raum 106, statt.

(jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.1997, Seite 0, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!