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Hessen führt Tariftreuegesetz ein

Wiesbaden. Baufirmen, Gebäudereiniger und Bewachungsunternehmen, die sich in Hessen um Aufträge von Land und Kommunen bewerben, müssen ihren Beschäftigten künftig mindestens den Tariflohn zahlen. Auf ein entsprechendes Tariftreuegesetz haben sich die Landesregierung und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geeinigt, wie Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) am Montag in Wiesbaden berichtete. Das Gesetz soll für insgesamt fünf Branchen Geltung haben, darunter auch den Garten- und Landschaftsbau. »Damit werden wir eine Vergabepraxis der öffentlichen Hand sicherstellen, die sittenwidrige Löhne bekämpft und die vereinbarten Tarife in Hessen umsetzt«, sagte Lautenschläger. Das Gesetz schütze rund 160000 Arbeitnehmer vor Lohndumping.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2007, Seite 2, Inland

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