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22.08.2007
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Dokumentiert: Solidarität mit Kriminalisierten
(...) Aus den Vorwürfen in den Haftbefehlen wird ein Konstrukt deutlich, daß auf abenteuerlichen Analogieschlüssen basiert. Es ist von vier grundlegenden Hypothesen getragen, die alle von der Bundesanwaltschaft (BAW) nicht genauer belegt werden können, aber durch ihre Zusammenstellung den Eindruck einer »terroristischen Vereinigung« hinterlassen sollen. Die Sozialwissenschaftler seien wegen ihrer intellektuellen Fähigkeiten und dem Zugang zu Bibliotheken die geistigen Köpfe der angeblichen
»Terrororganisation«. Denn eine Vereinigung »Militante Gruppe« soll laut BAW dieselben Begriffe verwenden wie die beschuldigten Sozialwissenschaftler. (...) – so wird eine intellektuelle Urheberschaft konstruiert. Da Andrej H. Freunde, Bekannte und Kollegen hat, geraten diese nun ebenfalls in Verdacht, »Terroristen« zu sein, denn sie kennen Andrej H. Einem anderen Beschuldigten wird vorgeworfen, daß in seinem Adreßbuch die Namen von Andrej H. und zwei weiteren Beschuldigten stehen (...) – so wird eine Kontaktschuld eingeführt. Der 1976 in Deutschland eingeführte § 129a macht es möglich, unsere Kollegen als »Terroristen« zu kriminalisieren – so wird eine »terroristische Gruppe« nach § 129a behauptet. Mit diesen Konstrukten wird jede wissenschaftliche Tätigkeit und politische Arbeit als potentiell kriminell dargestellt. (...) Damit wird kritische Forschung, und gerade die, die mit politischem Engagement verbunden ist, zur ideologischen Rädelsführerschaft und »Terrorismus«. Wir fordern die Bundesanwaltschaft auf, umgehend das § 129a-Verfahren gegen alle Beteiligten einzustellen und Andrej H. sowie die anderen Inhaftierten sofort aus der Haft zu entlassen.
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