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Biospritsteuer ist verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die vor einem Jahr in Kraft getretene Regelung zum schrittweisen Abbau der Steuervergünstigungen für Biodiesel ist verfassungsgemäß. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluß klar. Eine Verfassungsbeschwerde von 29 Herstellern oder Vertreibern von Biokraftstoffen und Umrüstsystemen blieb damit erfolglos. Die 29 Kläger sahen sich durch die Besteuerung unter anderem in ihrem Eigentumsgrundrecht und in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Zudem machten sie einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz geltend. Dabei argumentierten sie, daß sie im Vertrauen auf einen Fortbestand der Steuerbefreiung hohe Investitionen getätigt hätten. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2007, Seite 5, Inland

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