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Kopftuchverbot von Gericht bestätigt

Wiesbaden. Der hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuchverbot für Beamtinnen abgelehnt. Die in Berlin ansässige Gemeinschaft habe nicht geltend gemacht, daß durch das Kopftuchverbot ein eigenes Grundrecht betroffen sei, heißt es in dem am Donnerstag in Wiesbaden veröffentlichten Beschluß. Insofern fehle die Antragsbefugnis. Das Land Hessen hatte seinen Beamtinnen im Herbst 2004 mit dem »Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität« das Tragen von Kopftüchern im Dienst untersagt. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2007, Seite 5, Inland

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