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Aus: Ausgabe vom 27.07.2007, Seite 5 / Inland

Gericht schränkt Partnerrechte ein

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil zur Hinterbliebenenversorgung die Rechte von Partnern in einer gleichgeschlechtlichen Ehe eingeschränkt. So darf nach dem Urteil der Leipziger Richter vom Mittwoch ein Versicherungsträger den überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Hinterbliebenenrente ausschließen. Es widerspreche nicht dem Diskriminierungsverbot, wenn die Satzung festlege, daß nur der überlebende Ehegatte eines Mitgliedes anspruchsberechtigt ist, nicht aber ein überlebender Lebenspartner. (AP/jW)
Az: Bundesverwaltungsgericht 6 C 27.06)

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