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Frankfurter Richter lassen Eva Haule hängen

Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main läßt die frühere RAF-Aktivistin Eva Haule darüber im Unklaren, ob sie am 20. August aus der Haft entlassen wird. Nach einer mündlichen Anhörung der seit 21 Jahren Inhaftierten am Montag setzte das Gericht überraschend einen zweiten Anhörungstermin für Mitte August an. Dann soll noch eine Sachverständige gehört werden. »Erst danach könne über den Antrag Haules entschieden werden, den Rest ihrer Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen«, berichtete die Nachrichtenagentur AP am Mittwoch unter Berufung auf das Frankfurter OLG.

Eva Haule war 1986 verhaftet und wegen RAF-Mitgliedschaft zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie sitzt derzeit in Berlin ein, wo sie als Freigängerin eine Ausbildung zur Fotografin macht.
(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2007, Seite 2, Inland

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