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Aus: Ausgabe vom 04.07.2007, Seite 5 / Inland

Karlsruhe urteilt über Nebenjobs

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am heutigen Mittwoch, ob die Pflicht von Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter urteilen über die Klage von neun Abgeordneten, darunter des ehemaligen Unions-Fraktionschefs Friedrich Merz, gegen den seit Januar 2006 im Bundestag geltenden neuen Verhaltenskodex. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat bislang unter Verweis auf das Karlsruher Verfahren die ihm mitgeteilten Informationen der Abgeordneten über Nebentätigkeiten noch nicht veröffentlicht.

(ddp/jW)