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Folter-Beschwerde von EU-Gericht angenommen

Bendorf/Frankfurt. Der Prozeß gegen den Entführer und Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Mag­nus Gäfgen, wird eventuell neu aufgerollt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat eine Beschwerde Gäfgens gegen die BRD angenommen. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer sagte in Frankfurt am Main, wenn der Gerichtshof auch in der Hauptsache im Sinne seines Mandanten entscheide, gebe es einen Grund zur Wiederaufnahme des Verfahrens.

Hintergrund für die Beschwerde ist die Gewaltandrohung gegen Gäfgen nach dessen Festnahme im Herbst 2002. Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wollte so den Aufenthaltsort des entführten Jakob erfahren.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2007, Seite 2, Inland

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