Zum Inhalt der Seite

Fußball-Randspalte

VfB erfolgreich

Wolfsburg. Durch sein erstes Pflichtspieltor für den VfB Stuttgart gegen den VfL Wolfsburg schoß Antonio da Silva seinen Klub per Freistoß ins DFB-Pokalfinale. Wegen angeblichem Abseits wurde der Ausgleich durch Marcelinho nicht gegeben. Desweiteren fiel auf, daß Stuttgarts Benjamin Lauth mindestens so schlecht spielte wie Frankfurts Michael Thurk gegen die Clubberer am Montag. Thurk war von dieser Zeitung bescheinigt worden, er könne »kaum gerade gegen den Ball treten«. Konfrontiert mit der magischen Formel, daß in den letzten vier Jahren der Cupsieger auch den Titel in der Liga holte (dreimal Bayern München, einmal Werder Bremen), ließ sich der VfB-Coach Armin Veh zu einem diplomatischen Statement hinreißen: »Auch wenn wir noch nichts erreicht haben, können wir schon jetzt von einer erfolgreichen Saison sprechen«. (sid/jW)

Inter unglücklich

Mailand. Der designierte italienische Fußball-Meister Inter Mailand muß seine Titelparty um mindestens eine Woche verschieben. Mit dem 1:3 gegen AS Rom wurde man zum ersten mal seit 32 Spielen in der laufenden Serie-A-Saison besiegt. 85700 Zuschauer warteten im ausverkauften Giuseppe-Meazza-Stadion vergeblich auf den 15. Scudetto der Nerazzurri, die allerdings sechs Spieltage vor dem Saisonende immer noch einen klaren 13-Punkte-Vorsprung vor AS Rom haben. Nicht genug der schlechten Nachrichten: Inters Exstar Christian Vieri verklagt seinen alten Verein, da dieser ihn über Jahre bespitzelt haben soll. Die Telefongespräche Vieris seien abgehört worden, um dessen Leben außerhalb des Spielfelds auszuspionieren. Deshalb verlangt Vieri von Inter neun Millionen Euro und weitere 12 Millionen Euro von der Telecom Italia Schadenersatz. Dies berichtet das italienische Wochenmagazin L’Espresso (Donnerstag-Ausgabe). (sid/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2007, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!