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Der Betreiber eines Sonnenstudios muß für seine in den einzelnen Kabinen angebrachten Radiolautsprecher keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Es sei unerheblich, daß die Lautsprecher separat ein- und ausgeschaltet werden könnten. Entscheidend sei, daß sie immer nur das gleiche Programm wiedergeben.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.03.2007, Seite 12, Feuilleton

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