-
02.03.2007
- → Feuilleton
GEZ
Der Betreiber eines Sonnenstudios muß für seine in den einzelnen Kabinen angebrachten Radiolautsprecher keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Es sei unerheblich, daß die Lautsprecher separat ein- und ausgeschaltet werden könnten. Entscheidend sei, daß sie immer nur das gleiche Programm wiedergeben.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton