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Intime Daten

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hat am Dienstag in Wiesbaden die geplanten Online-Durchsuchungen von Privatcomputern mit gewöhnlichen Wohnungsdurchsuchungen verglichen. Bei letzteren bleibe der Intimbereich eines Verdächtigen geschützt. So dürfe die Polizei nicht beliebig persönliche Dinge, etwa Tagebücher, beschlagnahmen. Zudem dürfe eine Hausdurchsuchung in aller Regel nur in Anwesenheit des Betroffenen durchgeführt werden. Die Online-Durchsuchung solle dagegen heimlich und in jedem Bereich eines Computers durchgeführt werden, also auch intime Daten betreffen.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2007, Seite 12, Feuilleton

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