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01.02.2007
- → Kapital & Arbeit
Rußland: Vetorecht bei Übernahmen
Moskau. Rußland erschwert ausländischen Investoren den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Unternehmen der Energiebranche. Auch in anderen als strategisch bezeichneten Bereichen wie Militärtechnik und Luftverkehr müssen Investoren künftig erst einen Antrag bei einer Regierungskommission stellen, wenn sie mehr als 50 Prozent des Kapitals einer Firma übernehmen wollen.
In der Regierungskommission sollen auch Vertreter des Geheimdienstes FSB mitwirken, wie Industrieminister Viktor Christenko bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Kabinett erläuterte. In bestimmten Fällen soll zudem der Präsident ein Vetorecht haben. Auch die zehn Ölfelder und 26 Gasvorkommen auf dem Territorium der Russischen Föderation seien als strategisch zu betrachten, sagte Rohstoffminister Juri Trutnjew der Nachrichtenagentur Interfax.
(AP/jW)
In der Regierungskommission sollen auch Vertreter des Geheimdienstes FSB mitwirken, wie Industrieminister Viktor Christenko bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Kabinett erläuterte. In bestimmten Fällen soll zudem der Präsident ein Vetorecht haben. Auch die zehn Ölfelder und 26 Gasvorkommen auf dem Territorium der Russischen Föderation seien als strategisch zu betrachten, sagte Rohstoffminister Juri Trutnjew der Nachrichtenagentur Interfax.
(AP/jW)
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