Zum Inhalt der Seite

Verzicht auf Revision

Safwan Eid muß nicht erneut vor Gericht

Eine Woche nach dem Freispruch für den Libanesen Safwan Eid im Prozeß um den Großbrand in einem Lübecker Asylbewerberheim hat die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet. Wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte, wäre ihrer Ansicht nach auch bei einer Neuauflage des Prozesses eine Verurteilung des Angeklagten »nicht mit der notwendigen, an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu erwarten«. Am Montag vergangener Woche hatte der Vorsitzende Richter Rolf Wilcken nach 60 Verhandlungstagen verkündet, der Prozeß habe keine Beweise für den Vorwurf der schweren Brandstiftung ergeben; deshalb sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.

Bei dem Brand waren am 18. Januar des vergangenen Jahres zehn Menschen getötet und 38 weitere zum Teil schwer verletzt worden. In der Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom Montag hieß es, ein Tatnachweis sei selbst mit den Abhörprotokolle nicht zu führen, die während der Untersuchungshaft von Eid angefertigt worden waren. Zuvor war die Anklage davon ausgegangen, die Protokolle könnten den Angeklagten belasten. Richter Wilcken hatte jedoch bereits in seiner Urteilsbegründung erklärt, die in der Hauptverhandlung nicht zugelassene Auswertung der Abhörprotokolle würde keine neuen Erkenntnisse bringen.

Anzeige

Unabhängig von der Entscheidung der Anklagebehörde haben zwei Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Die Anwälte der Familie El Omari, die bei dem Brand einen Sohn verloren hatte, hatten als einzige in ihren Plädoyers eine Verurteilung von Eid wegen »psychischer Beihilfe« gefordert.

jW/AP/AFP

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.1997, Seite 0, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!