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Aus: Ausgabe vom 20.12.2006, Seite 2 / Ausland

Türkei nach Mord an Kurdenführer verurteilt

Strasbourg. Mehr als 14 Jahre nach dem Mord an einem Kurdenführer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Türkei am Dienstag einen Verstoß gegen das Recht auf Schutz des Lebens vorgeworfen. Den drei Kindern des Opfers muß die türkische Regierung insgesamt 25000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Fall betrifft den gewaltsamen Tod des Schriftstellers, Mitbegründers der pro-kurdischen Partei HEP und Mitbegründers der pro-kurdischen Volkspartei (HEP), Musa Anter. Er war im September 1992 in der osttürkischen Stadt Diyarbakir bei einem Festival mit fünf gezielten Schüssen getötet worden.

(AFP/jW)