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Tabakwerbeverbot: Klage abgewiesen

Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag eine Klage der Bundesregierung gegen das EU-Tabakwerbeverbot abgewiesen. Die Richter in Luxemburg urteilten nach Angaben eines Sprechers, daß die von Deutschland angezweifelte Rechtsgrundlage für die umstrittene Richtlinie nicht zu beanstanden ist. Der Generalanwalt des EuGH hatte bereits im Juni eine Abweisung der deutschen Klage empfohlen. Die EU-Richtlinie wurde daraufhin in deutsches Recht umgesetzt, der Bundestag verabschiedete das nationale Tabakwerbeverbot am 9. November.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.12.2006, Seite 6, Ausland

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