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Neonazis dürfen doch nicht nach Halbe

Karlsruhe/Potsdam. Den Neonazis bleibt am Samstag der Weg zum Waldfriedhof in Halbe versperrt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Freitag einen Eilantrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab. Wie in den Vorjahren hatten die Rechtsextremisten zum Volkstrauertag ein »Heldengedenken« am Waldfriedhof in Halbe veranstalten wollen, wo Tausende Tote des Zweiten Weltkrieges begraben sind. Der Polizeipräsident in Frankfurt (Oder) genehmigte statt dessen eine Demonstration des landesweiten Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.

(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2006, Seite 2, Inland

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