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Strasbourg: Urteil gegen die Türkei

Strasbourg. Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut wegen Verstoßes gegen die Pressefreiheit verurteilt worden. Die Richter in Strasbourg gaben am Dienstag dem Herausgeber einer Zeitung und einem Journalisten Recht, die wegen der Veröffentlichung eines pro-kurdischen Artikels zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt worden waren. Zugleich wiesen sie Ankara an, den Klägern zusammen 12000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen. Die Zeitung Özgür Bakis hatte im Jahre 2000 einen Brief und einen Artikel veröffentlicht, die von einem Mitglied der verbotenenen Kurdenpartei PKK verfaßt worden waren. Darin ging es um den Prozeß gegen den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan. Der Chefredakteur der Zeitung wurde anschließend wegen »separatistischer Propaganda« zu 13 Monaten Haft verurteilt, der Herausgeber zu mehreren Geldbußen.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2006, Seite 2, Ausland

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