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Aus: Ausgabe vom 18.07.2006, Seite 6 / Ausland

Menezes’ Tod bleibt ungesühnt

London. Für die irrtümliche Erschießung eines Brasilianers nach den Anschlägen auf den öffentlichen Nahverkehr Londons werden die beteiligten Polizisten nicht zur Rechenschaft gezogen. Gegen keinen der Beamten lägen ausreichende Beweise für eine individuelle Verurteilung vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zum Abschluß einer Untersuchung am Montag in London. Die beiden Polizisten, die am 22. Juli 2005 die tödlichen Schüsse auf Jean Charles de Menezes abgegeben hätten, seien »davon ausgegangen, daß er ein Selbstmordattentäter war, und wir können sie deshalb nicht wegen der Tötung belangen«. Allerdings sei der gesamte Einsatz von »operationellen Fehlern« begleitet gewesen, weswegen die Londoner Polizei als Ganzes mit Strafmaßnahmen rechnen müsse.

Justizsprecher Stephen O’Doherty betonte, daß eine Summierung von Fehlverhalten verschiedener Amtsträger zu der Tragödie geführt habe, daß sich dabei aber kein einzelner in strafrechtlichem Sinne schuldig gemacht habe. Deshalb solle die Londoner Polizei »kollektiv wegen Verstoßes gegen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien« belangt werden. Der Polizeibehörde droht dabei eine Geldstrafe.


(AFP/jW)

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