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Sieben Jahre für Mörder von Frank Böttcher

Magdeburger Landgericht: Angeklagter handelte allein und spontan

Im Prozeß um den gewaltsamen Tod des Punks Frank Böttcher ist der 17jährige Angeklagte Markus J. zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des Totschlags für schuldig, wie Verteidiger Bernd Krumm am Donnerstag nach der nichtöffentlichen Verhandlung des Magdeburger Landgerichts sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Jugendstrafe wegen erwiesenen Totschlags gefordert. Dem Jugendlichen war vorgeworfen worfen, am 8. Februar einen Punk im Stadtteil Magdeburg-Olvenstedt ohne Vorwarnung mit Springerstiefeln mehrfach gegen den Kopf getreten und dem wehrlosen Opfer dann siebenmal mit einen Butterfly-Messer in den Rücken gestoßen zu haben.

Das Gericht stellte fest, daß J. den Punk allein und spontan sowie ohne ihn jemals gesehen oder gekannt zu haben, getötet habe. Das geht aus einer Erklärung hervor, die die Pressesprecherin des Landgerichtes, Anne Seydell, nach dem Urteil vor der Presse vortrug. Der Angeklagte habe die Tat begangen, »weil Frank Böttcher ein Punk war«. Nähere Angaben zum Motiv wurden nicht gemacht.

Den Tod habe der Angeklagte vorsätzlich herbeigeführt. Aus der Art der Verletzungen gehe hervor daß J. den Tod des Opfers mindestens als Möglichkeit in Kauf genommen habe. Ein starker Affekt, neurotische Fehlentwicklungen und Alkohol hätten bei der Tat eine Rolle gespielt. Sowohl die Tritte als auch die Stiche wären jeweils tödlich gewesen, wurde festgestellt.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger wie auch Staatsanwalt Arnold Murra schlossen Revision nicht aus. Rechtanwalt Krumm sagte, er wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nochmals mit seinem Mandanten und dessen Eltern reden. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht als »Sympathisant der rechten Szene« bezeichnet.

jW/ddpADN

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.06.1997, Seite 0, Inland

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