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21.06.2006
- → Inland
Niederlage für Preistreiber E.on
Düsseldorf. Der Energiekonzern E.on Ruhrgas hat in seinem Streit mit dem Bundeskartellamt um eine weitere Öffnung des Gasmarkts eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Dienstag im Eilverfahren einen Antrag des Konzerns zurück, der sich gegen das Verbot der langfristigen Gaslieferverträge von E.on Ruhrgas mit regionalen Versorgern richtete. Das Kartellamt hatte diese Verträge Mitte Januar untersagt. Mit einem Urteil im Hauptsacheverfahren wird im Herbst gerechnet.
Das Kartellamt hatte argumentiert, daß durch die langfristigen Verträge die Preise auch für die Verbraucher künstlich hoch gehalten würden.
(AFP/jW)
Das Kartellamt hatte argumentiert, daß durch die langfristigen Verträge die Preise auch für die Verbraucher künstlich hoch gehalten würden.
(AFP/jW)
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