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Europäischer Gerichtshof: Bespitzelung von Politikern gerügt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bespitzelung von Politikern und Journalisten »ohne ausreichende Notwendigkeit« als Grundrechtsverstoß gerügt. Die Strasbourger Richter gaben am Dienstag fünf Klägern Recht, über die der schwedische Geheimdienst über Jahre hinweg Akten angelegt hatte. Zugleich wiesen sie die Regierung in Stockholm an, den Betroffenen insgesamt 27000 Euro an Schadensersatz zu zahlen. Die

Grünen im Bundestag kündigten daraufhin eine Initiative im Parlament zum Thema »Speicherung von Informationen über und die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch deutsche Geheimdienste« an. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.06.2006, Seite 2, Ausland

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