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12.05.2006
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Neuverhandlung zu Korruptionsvorwurf
Karlsruhe/Hildesheim. Der Korruptionsprozeß gegen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens (CDU) und zwei Vorstände der Hildesheimer Stadtwerke muß neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag die Freisprüche des Landgerichts Hildesheim für alle drei Angeklagten auf. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich auf einen gemeinsamen Plan zur Umgehung eines offiziellen Bieterverfahrens für den Verkauf von Anteilen der Hildesheimer Stadtwerke verständigt zu haben. Dazu sei eine Spende von zwei Energieversorgungsunternehmen in Höhe von knapp 500000 Euro in einem eigens gegründeten Verein namens »Pecunia non olet« (»Geld stinkt nicht«) geparkt worden. (ddp/jW)
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