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Ist Klimazerstörung justitiabel?

Greenpeace klagt in zweiter Instanz gegen RWE

Im Rechtsstreit zwischen dem Energiekonzern RWE und der Umweltschutzorganisation Greenpeace legte die Umweltschutzorganisation am Dienstag Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. Greenpeace will vom Gericht klären lassen, ob man gegen Konzerne vorgehen kann, die durch ihre Art der Energieerzeugung für den Klimawandel mitverantwortich sind. Hintergrund ist eine viertägige Aktion der Umweltschützer im Mai 2004. Rund 50 Aktivisten hatten aus Protest gegen die CO2-Emissionen bei der Braunkohleverstromung im Bergwerk Hambach einen Schornstein und einen Abraumbagger besetzt und Transparente enthüllt. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen verurteilte Greenpeace am 16. März dazu, derartige Aktionen zu unterlassen sowie Schadensersatz zu zahlen.

Die Organisation hält die Aktion dagegen für legitim, da sie der »Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr« gedient habe, heißt es in der Berufungsschrift. RWE sei als größter CO2-Emittent Europas wesentlich an der Klimazerstörung beiträgt. Nach Auffassung von Greenpeace hätte das Landgericht in der ersten Instanz beurteilen müssen, ob RWE weiter wie bisher CO2 in riesigen Mengen emittieren darf.
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Das Oberlandesgericht Köln muß sich nach Auffassung der Anwälte von Greenpeace jetzt mit der Frage beschäftigen, ob durch den Klimawandel Betroffene dulden müssen, daß dieser von Unternehmen wie RWE weiter forciert wird. Damit wird juristisches Neuland betreten, da die Richter entscheiden müssen, ob einzelne Firmen als Emissionsverursacher überhaupt zu belangen sind.

»RWE ist ein Klimakiller, der Konzern betreibt die klimaschädlichsten Kraftwerke Europas und will sogar noch neue hinzubauen. Wir sind bereits mittendrin im Klimawandel, jetzt muß gehandelt werden«, sagte Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid am Dienstag. (ots/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2006, Seite 9, Inland

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