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Videoüberwachung kommt ins Gesetz

Potsdam. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze soll im Brandeburger Polizeigesetz verankert werden. Die SPD-Fraktion im Landtag teilt Bedenken von Datenschützern im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung. Zwar müsse es eine Aufzeichnung von Bildern geben, doch sollte die Speicherzeit möglichst kurz sein, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Werner-Siegwart Schippel am Donnerstag in Potsdam. »24 Stunden dürften ausreichend sein«, erklärte der Innenexperte. CDU-Innenpolitiker Sven Petke hält dagegen die Begrenzung der Speicherzeit auf 24 Stunden für »absolut nicht ausreichend«.
(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2006, Seite 5, Inland

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