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EuGH verwirft Steuerregelung

Luxemburg. Die deutsche Steuervorschrift, nach der Verluste aus Vermietung oder Verpachtung im Ausland bei der Festsetzung des Steuersatzes nicht berücksichtigt werden können, ist unvereinbar mit EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Durch die Regelung würden gebietsfremde Arbeitnehmer ungünstiger behandelt als Arbeitnehmer, die in Deutschland im eigenen Haus wohnen, heißt es in dem am Dienstag ergangenen Urteil. Ein Ehepaar, das in Deutschland Einkünfte als Lehrer versteuerte, aber in seinem Eigenheim in Frankreich lebte, hatte geklagt, weil die deutsche Steuerbehörde Verluste wegen der Selbstnutzung des Hauses nicht anerkannt hatte.


(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.02.2006, Seite 1, Ausland

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