Zum Inhalt der Seite

EuGH verwirft Steuerregelung

Luxemburg. Die deutsche Steuervorschrift, nach der Verluste aus Vermietung oder Verpachtung im Ausland bei der Festsetzung des Steuersatzes nicht berücksichtigt werden können, ist unvereinbar mit EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Durch die Regelung würden gebietsfremde Arbeitnehmer ungünstiger behandelt als Arbeitnehmer, die in Deutschland im eigenen Haus wohnen, heißt es in dem am Dienstag ergangenen Urteil. Ein Ehepaar, das in Deutschland Einkünfte als Lehrer versteuerte, aber in seinem Eigenheim in Frankreich lebte, hatte geklagt, weil die deutsche Steuerbehörde Verluste wegen der Selbstnutzung des Hauses nicht anerkannt hatte.


(ddp/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.02.2006, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!