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Gefängnisstrafe nach Arbeitskampf

Athen. Zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung wurden am vergangenen Donnerstag zwei griechische Gewerkschaftsaktivisten verurteilt. Für einen dritten Gewerkschafter verhängte das Strafgericht in Thessaloniki sieben Monate Haft auf drei Jahre Bewährung. Die Gewerkschafter waren vom Gericht für schuldig befunden worden, während eines erfolgreichen Arbeitskampfes gegen die Schließung des Getränkeherstellers Pepsiko-Ivi im September 2001 den Werksdirektor beschimpft und mit Steinwürfen verletzt zu haben. Das Gericht folgte dabei einzig den Aussagen des Werksdirektors, sowie eines von diesem als Zeuge bestellten Arbeiters, der aber während des Vorfalls gar nicht vor Ort war. Kein anderer Zeuge, auch nicht die damals eingesetzten Polizeibeamten, konnte die Version der Anklage bestätigen. Alle drei Verurteilten bleiben bis zur Entscheidung über die sofort eingelegte Berufung auf freiem Fuß. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.02.2006, Seite 15, Ausland

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