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Krenz fordert Kohl

Ladung von Politikern im Politbüro-Prozeß abgelehnt

Das Berliner Landgericht hat es am Montag erneut abgelehnt, im Prozeß gegen ehemalige Politbüromitglieder prominente bundesdeutsche Politiker als Zeugen zu laden. Der ehemalige SED-Generalsekretär Egon Krenz hatte zuvor beantragt, den Ex-Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, Bundeskanzler Helmut Kohl und den ehemaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher als Zeitzeugen zu hören.

Sie hätten bekunden sollen, daß mit dem »Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der BRD und der UdSSR« die Strafverfolgung von DDR-Bürgern, die nach den Gesetzen ihres Landes handelten, ausgeschlossen werde. Die bisherige Rechtsprechung der Bundesrepublik verstoße gegen diesen im Mai 1991 vom Bundestag zum Gesetz erhobenen Vertrag, erklärte Krenz. Damit stehe sie dem Völkerrecht entgegen und sei rechtswidrig. In dem seit Januar 1996 laufenden Prozeß um das Regime an der Westgrenze der DDR stehen neben Krenz noch Günter Schabowski und Günther Kleiber vor Gericht.

Zugunsten der Angeklagten hatte erneut der frühere KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow interveniert. In einem Brief bezog er sich auf die Präambel des Vertrages vom 9.November 1990. Darin wird hervorgehoben, daß beide Seiten sich auf die »Grundlage stützen, die in den vorhergehenden Jahren durch die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Bundesrepublik Deutschland und auch der Deutschen Demokratischen Republik gelegt« wurde. Die Erwähnung der Zusammenarbeit der Sowjetunion mit der DDR, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon nicht mehr existierte, sei kein Zufall, schrieb Gorbatschow. Im Artikel 1 des Vertrages sei vermerkt worden, daß beide Seiten »die Priorität der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts in der Innen- und Außenpolitik garantieren«.

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Die von der sowjetischen Seite vorgeschlagene Formulierung »schloß offenkundig eine Verfolgung jener ehemals führenden Politiker der DDR, die unter den Bedingungen der damals bestehenden Ordnung und im Rahmen der Gesetze dieses Landes handelten, aus«.

Die Rolle Gorbatschows in dieser Angelegenheit bleibt allerdings zwielichtig: Unter Berufung auf Willy Brandt und Helmut Kohl hatte der frühere Moskauer Deutschland-Politiker Valentin Falin in seinem Buch über die Kaukasus-Vorverhandlungen zum Vertrag vom 9. November 1990 berichtet. Dabei sei auch die Strafverfolgung von DDR-Bürgern zur Sprache gekommen. Auf Kohls Frage, welche Personengruppen davon ausgenommen werden sollten, habe Gorbatschow damals geantwortet, das würden die Deutschen schon regeln.

In einem weiteren Prozeß erklärte am Montag die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin die Einziehung des Vermögens von Erich Mielke, Ex-Minister für Staatssicherheit der DDR, als rechtens. Von 765 000 DDR- Mark werden lediglich 15 000 DDR-Mark freigegeben. Ein Sonderausschuß der Volkskammer hatte am 27. September 1990 nicht berücksichtigt, daß Erich Mielke der Mindestumtausch zusteht. Weitere 9 000 DDR-Mark stammen von Rentenzahlungen nach seiner Entlassung als Minister.

jW/AP/ddpADN

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.06.1997, Seite 0, Titel

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