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Europäische Union

EU: Strengere Regeln für Bioprodukte aus Drittländern

Foto: Sina Schuldt/dpa
+ Update 19:25 +

Strasbourg. Die Europäische Union führt strengere Regeln für Biolebensmittel aus Ländern außerhalb der EU ein. Vertreter aus dem EU-Parlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich am Dienstag darauf, dass die Produkte beim Import nur das europäische Biosiegel tragen dürfen, wenn sie dieselben strengen Kriterien einhalten wie innerhalb der EU. Außerdem soll es zusätzliche Kontrollen geben.

Eine weitere Änderung gibt es für kleine Hofläden in der EU, die unverpackte Bioprodukte verkaufen. Sie müssen sich nicht von einer unabhängigen Stelle als Biobetrieb zertifizieren lassen. Die Schwellen dafür sollen der Einigung zufolge angehoben werden: auf einen Jahresumsatz von höchstens 40.000 Euro und eine jährlichen Verkaufsmenge von höchstens 10.000 Kilogramm.

Im Zuge der Verhandlungen hatten EU-Parlament und Rat auch um die Weidepflicht für Bioviehhalter gestritten. Aktuell gibt es in einigen EU-Ländern Ausnahmen für Betriebe in Gegenden, wo das Gelände nicht ausreichend Weidegang erlaubt. Einige Abgeordnete wollten diese Ausnahmen ausweiten und damit die grundsätzliche Weidepflicht deutlich lockern. Damit konnten sie sich vorerst nicht durchsetzen.

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Statt dessen gab die EU-Kommission eine Zusatzerklärung ab, die AFP vorliegt. Sie nimmt darin die nationalen Regierungen in die Pflicht, die Betriebe trotz bestehender Ausnahmen zur Einhaltung der EU-Regeln anzuhalten. Zugleich erwägt die Kommission dem Dokument zufolge, insbesondere die Regeln für Schweinebauern noch nachträglich anzupassen.

Das Parlament und der Rat der EU-Länder müssen die Einigung vom Dienstag noch formal beschließen. In der Regel gilt dies aber als Formalie. (AFP/jW)

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Erschienen am 21.10.2026, Kapital & Arbeit

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