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Pressefreiheit

Aufnahmen sichergestellt: Scharfe Kritik an angedrohter Durchsuchung bei der Zeit

Foto: Marcus Brandt/dpa
Herzlich willkommen zur Woche der Pressefreiheit in Hamburg

Hamburg. Im Zusammenhang mit dem sogenannten Block-Prozess hat das Landgericht Hamburg Tonaufzeichnungen bei einer Journalistin der Zeit sicherstellen lassen. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte, geht es um einen Podcast. Darin seien Aufzeichnungen von Gesprächen zu hören, die die Journalistin zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.

Die Strafkammer habe zunächst einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume der Zeit erlassen, der aber die Möglichkeit der freiwilligen Herausgabe der Aufzeichnungen vorsah. Ein Mitarbeiter des Verlags habe erklärt, dass die Redakteurin die Tonaufnahme habe. Sie sei bereit, diese auf richterliche Anordnung herauszugeben. Daraufhin erließ das Gericht einen entsprechenden Beschluss für die Wohnung der Journalistin, erklärte die Gerichtssprecherin weiter.

Die Tonaufzeichnungen hätten nach Einschätzung des Gerichts potenzielle Beweisbedeutung im Prozess, in dem Christina Block und sechs weitere Beschuldigte auf der Anklagebank sitzen. Es könnte in den aufgezeichneten Gesprächen um Umstände gehen, die noch nicht in der Hauptverhandlung thematisiert wurden.

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2025 war bekanntgeworden, dass in dem Entführungsfall offenbar mehrere Israelis mit früheren Geheimdienstverbindungen eine Rolle spielen.

Die Zeit-Verlagsgruppe verurteilte die angedrohte Durchsuchung und kündigte rechtliche Schritte an. Sie sprach von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hätten die Geschäftsräume am Montagmorgen aufgesucht. »Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen«, erklärten die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner in einer Pressemitteilung.

Scharfe Kritik kam auch von Journalistenverbänden. »Das Vorgehen der Behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf«, hieß es vom Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden. Reporter ohne Grenzen sprach von einem schweren Angriff auf die Pressefreiheit. »Journalistisches Recherchematerial darf nicht zum Hilfsmittel der Strafverfolgung werden«, betonte Geschäftsführer Christian Mihr. (dpa/jW)

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Erschienen am 13.10.2026, Medien

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