Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum
Zur Ankündigung eines Gesetzes gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum durch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte die Kovorsitzende der Fraktion Die Linke im Bundestag, Heidi Reichinnek, am Sonntag:
Merz sagt »Spring!« und die SPD fragt »Wie hoch?«: Dass die Bauministerin Hubertz für ein Gesetz wirbt, das nur zum Ziel hat, die Umsetzung des Berliner Volksentscheids und damit den Willen der Berliner:innen zu torpedieren, lässt auf ein äußerst zweifelhaftes Demokratieverständnis schließen. Dass sie sich als Fachministerin der schrägen Argumentation anschließt, Vergesellschaftung würde keine neuen Wohnungen bauen, ist wirklich absurd – denn das hat nie jemand behauptet.
Die Regierung Merz weiß genau, dass es ausgerechnet die großen Wohnungsunternehmen sind, die so gut wie keine Wohnungen bauen. Deren Geschäftskonzept beruht ausschließlich darauf, Häuserblocks aufzukaufen, an Sanierungen zu sparen und Mieten zu erhöhen. Es liegt sogar im Interesse dieser Unternehmen, nicht zu bauen, denn knapper Wohnraum bedeutet, dass die Mieten weiter nach oben geschraubt werden können. Von den Mieten gehen 40 Prozent direkt an die Aktionäre und verbleiben nicht im Wohnungsmarkt, wo sie in Neubau, Sanierung oder Modernisierung fließen könnten.
Wir müssen die landeseigenen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften genauso wie Genossenschaften fördern, denn die tragen wesentlich mehr zur Lösung der Wohnungskrise bei. Friedrich Merz weiß das, aber er stellt sich dennoch schützend vor die Großunternehmen – das nutzt ausschließlich seinen reichen Freunden und seinem Exarbeitgeber Blackrock, der erhebliche Anteile der Mietabzockkonzerne hält. (…)
Der krankheitsbedingt erwerbslose Thomas Andreas Wasilewski aus Mönchengladbach reichte am Sonntag beim Petitionsausschuss des Bundestags die Petition »Existenzsichernde Regelbedarfe gewährleisten und die Regelbedarfsermittlung reformieren« ein. Er verweist darin auf das Hintergrundpapier des Paritätischen Gesamtverbands vom 29. September:
Fast die Hälfte der untersuchten Leistungsbeziehenden ist demnach von materieller oder sozialer Entbehrung betroffen; 26,7 Prozent gelten als erheblich depriviert. Diese Befunde weisen auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung notwendiger Güter und bei der gesellschaftlichen Teilhabe hin. Der Staat ist nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verpflichtet, die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Die Regelbedarfsermittlung muss diesem Maßstab entsprechen und die notwendigen Bedarfe realitätsgerecht erfassen.
Nach dem Hintergrundpapier liegen die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 bereits vor, während die Neuermittlung der Regelbedarfe für 2027 noch aussteht. Eine verspätete Neuregelung birgt das Risiko, dass eine Fortschreibung an die Stelle einer sachgerechten Neuermittlung tritt. Eine zeitnahe und transparente Neubemessung ist erforderlich, um die Regelbedarfe auf Grundlage aktueller statistischer Erkenntnisse zu überprüfen und ihre bedarfsgerechte Ausgestaltung nachvollziehbar zu gewährleisten.
Das Hintergrundpapier beziffert den Anstieg des Preisindex der regelbedarfsrelevanten Güter zwischen der letzten Anpassung zum Jahresbeginn 2024 und Juni 2026 auf rund 3,3 Prozent. Danach müsste der Regelbedarf einer alleinstehenden Person rechnerisch bereits 582 Euro betragen, um die damalige Kaufkraft von 563 Euro zu erhalten. Zudem wird auf das Risiko einer weiteren Nullrunde im Jahr 2027 hingewiesen. (…)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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