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Beim Fananwalt

Rechtsstaatliche Sitten

Foto: jW

Viel wird in diesen Tagen über unseren Rechtsstaat diskutiert, manche behaupten, er würde nicht mehr funktionieren. Den Rechtsstaat in seiner ganzen Größe erleben Strafverteidiger bzw. Fananwälte wie ich. Und wer mich kennt, meine Kolumne liest oder mich in Rechtshilfeveranstaltungen erlebt, weiß, was für ein großer Verfechter des Rechtsstaates ich bin. Auch nur kleinste Angriffe auf den Rechtsstaat werden meinen Widerspruch hervorrufen. Dies lebe ich auch in meiner täglichen Arbeit als Strafverteidiger. Wer mich einmal im Gerichtssaal erlebt hat, kennt meinen respektvollen Umgang mit allen Beteiligten, doch auch dort verrohen immer mehr die »rechtsstaatlichen Sitten«.

So hatte ich vor einiger Zeit ein größeres Verfahren vor der Strafkammer eines Landgerichtes. Von Beginn an hatte ich den Eindruck, dass die Kammer für die Verteidigung kein offenes Ohr hatte und mehr als nötig mit der Staatsanwaltschaft »herumkuschelte«. Sämtliche Anträge von mir wurden zurückgewiesen, womit ich grundsätzlich leben kann, da so etwas rechtsstaatlicher Alltag ist. Wenn dies dann allerdings von Kommentaren flankiert wird, zeigt das schon die Einstellung des Gerichts zur Strafverteidigung. Das gipfelte dann darin, dass der Vorsitzende Richter mich im Plädoyer unterbrach und hineinredete. So etwas ist mir in über 30 Jahren Strafverteidigertätigkeit zuvor erst einmal passiert. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung etwas Besonderes sind und Unterbrechungen durch die andere Seite oder das Gericht unangebracht sind. Ich jedenfalls habe mir es noch nie herausgenommen, einen Staatsanwalt beim Plädoyer zu unterbrechen. Der Richter unterbrach mich in meinem Plädoyer und wies mich darauf hin, dass ich mich mit Bemerkungen gegenüber der Staatsanwaltschaft zurückhalten sollte. Allerdings habe ich weder den plädierenden Staatsanwalt angegriffen noch ihn etwa beleidigt. Ich habe mich nur in einem schärferen und energischeren Ton mit dem Inhalt seines Plädoyers auseinandergesetzt, was offensichtlich nicht mal den Staatsanwalt selbst störte. Das Gericht aber meinte, mich unterbrechen zu müssen. Wer mich kennt, weiß, was dann passiert ist. Ich musste das Gericht mit deutlichen Worten darauf hinweisen, dass ich Strafverteidiger bin und meine Aufgabe darin besteht, dafür zu sorgen, dass meinem Mandanten die Rechte zukommen, die ihm nach der Strafprozessordnung zustehen. Auch ein erfahrener Vorsitzender Richter muss begreifen, dass ich kein beigeordneter Verurteilungsbegleiter bin. Meine Aufgabe besteht darin, mich mit den Argumenten des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen. Dies erfolgt auch mal mit deutlichen Worten. Solange diese nicht beleidigend sind, muss dies erlaubt sein. Auch wir als Strafverteidiger müssen uns oft von Staatsanwaltschaft und Gericht Dinge anhören, die wir zu akzeptieren haben.

Nach meinen deutlichen Worten war dann allerdings Ruhe im Gerichtssaal, und ich konnte mein Plädoyer beenden. Denn als Verteidiger mache ich mich nicht mit der Tat des Mandanten gemein, sondern bin dafür da, einen Täter zu verteidigen und nicht die Tat.

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Daran darf schon mal erinnert werden. Denn nur so funktioniert der Rechtsstaat.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2026, Seite 16, Sport

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