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Tarifvertrag an der Charité

Streiken für Streikrecht

Kollegen stellen Ultimatum: Ausstand an der Berliner Charité. Neuer Entlastungstarif gefordert

Von Mirko Knoche
Foto: Joshua Regitz/jW
Klare Adressaten: Kerstin Wolter (Die Linke, l.), Derya Çağlar (SPD), Steffen Krach (SPD) (Berlin, 15.10.2026)

Sie kämpfen für ausreichend Personal – und ihr Recht zu streiken. Rund 500 bis 600 Beschäftigte der Berliner Universitätsmedizin Charité traten am Donnerstag morgen zur Frühschicht einen zweitägigen Warnstreik an. Doch Verdi musste die Hälfte von ihnen wieder zurück zur Arbeit schicken, beklagte Gewerkschaftssekretärin Dana Lützkendorf im Gespräch mit junge Welt. Grund dafür: Der Charité-Vorstand hatte am Mittwoch abend eine rigorose Notdienstvereinbarung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gegen eine Berufungsklage von Verdi durchdrücken ­können.

Die Gewerkschaft will eine Neuauflage des Entlastungstarifvertrags erzwingen, den die Charité zum 31. August gekündigt hatte. Darin sind verbindliche Mindestpersonalvorgaben im Krankenhausbetrieb und ein Belastungsausgleich bei Unterbesetzung festgelegt. »Ein Streik muss wehtun, auch im Krankenhaus«, verteidigte Verdi-Funktionärin Lützkendorf den Arbeitskampf: »Doch mit dieser Notdienstvereinbarung ist es der Vorstand, der den Beschäftigten die tiefste Wunde zufügt.«

Die Charité-Angestellten hatten den Entlastungstarif 2021 in einem monatelangen Tarifstreit erkämpft. Nach Gewerkschaftsangaben wurden seither mehr als 1.000 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt. Insgesamt sind an den drei Standorten Campus Virchow-Klinikum, Campus Charité Mitte und Campus Benjamin Franklin 7.000 Menschen beschäftigt. Davon sind laut Verdi rund 3.000 in der Gewerkschaft organisiert, in diesem Jahr seien alleine 800 dazugekommen. Der Abschluss von 2021 gilt als wegweisend für die Branche, die an extremer Arbeitsdichte krankt.

Die Charité hatte bereits Anfang September vor dem Arbeitsgericht Berlin in erster Instanz erreicht, dass Verdi während eines Ausstands 80 Prozent des Normalbetriebs aufrechterhalten muss. Die Gewerkschaft sieht dadurch das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen eingeschränkt. Sie hat der Charité und der Politik nun eine Frist von 20 Tagen gesetzt, den Entlastungstarif weitgehend in Kraft zu setzen. Sonst drohe ein Streik, »der spürbar länger dauert als zwei Tage«, warnte die Gewerkschafterin Lützkendorf.

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Spontan hatten die Klinikbeschäftigten ihre Kundgebung von der ursprünglich vorgesehenen Berliner Kapernaumkirche an den zentralen Alexanderplatz verlegt. Dort trafen sie vor dem Haus der Statistik auf die Landesspitzen von Linkspartei, Grünen und SPD, die sich nach einem Streit über Israel-Kritik wieder zu Sondierungsgesprächen zusammengerauft hatten. Mit Trillerpfeifen und Sprechchören stellten die Gewerkschaftsmitglieder die Verhandelnden zur Rede. Die waren nach unten vor das Gebäude gekommen.

Die Streikenden verlangten von Politikern, die den neuen Berliner Senat stellen könnten, den Charité-Vorstand zu einer vorteilhafteren Notdienstvereinbarung zu bewegen. Der Kofraktionsvorsitzende der Linken im Abgeordnetenhaus, Tobias Schulze, griff die Vorlage auf und forderte von der Klinikleitung, das »in der Verfassung garantierte Streikrecht zu ermöglichen«. SPD-Fraktionschef Steffen Krach umschiffte die Frage und wollte ein Gerichtsurteil »als Politiker nicht kommentieren«.

Die Charité hatte die Kündigung des Entlastungstarifs mit Geldeinbußen durch die Krankenhausreform und die jüngste Gesundheitsreform begründet. Letztere bedeute einen Finanzierungsausfall von rund 80 Millionen Euro, heißt es in einer Stellungnahme der Charité von Mitte September. Entsprechend verlangten die Klinikbeschäftigten vor den versammelten potentiellen Koalitionären auf Landesebene eine bessere Finanzausstattung der Universitätsmedizin.

»Wir und unsere Patienten dürfen die Finanzlücke nicht ausbaden«, forderte eine Streikteilnehmerin. Für mehr Geld wolle man sich auf Landes- und Bundesebene einsetzen, hieß es unisono von Linken, Grünen und Sozialdemokraten am Donnerstag, jedoch ohne Zusagen. Nicht für alle überzeugend: »Sollen wir uns schon mal in der Schweiz bewerben?« fragte ein Streikender seine Kollegen süffisant.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2026, Seite 1, Titel

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