EuGH belässt Mercosur-Abkommen in Kraft
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat einen Antrag Polens abgewiesen, die vorläufige Anwendung des Mercosur-Handelsabkommens auszusetzen. Das Land habe nicht nachgewiesen, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einen »schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden« verursachen könnte, teilte der EuGH am Dienstag mit. Auch eine »Störung des Agrarmarktes der Union« sei nicht hinreichend belegt worden. Die grundsätzliche Entscheidung steht noch aus. Auch das EU-Parlament hat vor dem Hintergrund von Bauernprotesten gegen das Abkommen den EuGH mit dem Thema befasst. Die Abgeordneten müssen das Abkommen noch ratifizieren. Es schafft die meisten Zölle auf beiden Seiten ab. (AFP/jW)
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