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Verwaltungsgericht Münster

Zwei Polizistinnen aus Beamtenverhältnis entfernt

Foto: Alex Talash/dpa
Polizistinnen vor Gericht: Das geht fast nur, wenn auf der Gegenseite auch die Polizei sitzt (Hagen, 26.9.2022)

Gevelsberg/Münster. Zwei Polizistinnen, die Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückgelassen hatten, sind einem Gerichtsurteil zufolge nun »wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt«. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht, um das Beamtenverhältnis beenden zu können. Diese Klage war nach einer nichtöffentlichen Verhandlung am Montag erfolgreich, wie das VG mitteilte.

Die Polizistinnen waren im Herbst 2022 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie waren 2020 zufällig zu einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet gestoßen. Ein Autofahrer hatte dabei auf zwei Verkehrspolizisten geschossen, einer der Beamten überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse.

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Die Polizistinnen hielten ein vorbeifahrendes Auto an und flüchteten, statt ihren Kollegen zu helfen, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Sie gaben auch keine Warnschüsse ab und alarmierten erst später die Leitstelle. Gegen die noch nicht rechtskräftigen Urteile ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. (dpa/jW)

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Erschienen am 22.09.2026, Inland

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